Wie kalkuliert eine private Krankenversicherung?

Grundsätzlich gilt für die private Krankenversicherung das sogenannte Äquivalenzprinzip. Konkret bedeutet dies, dass der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Beitrag für die komplette Versicherungsdauer kalkuliert wird. Dies gestaltet sich gegensätzlich zu dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei in der Privaten eine altersbedingte Beitragssteigerung ausgeschlossen ist.

Zur Deckung des statistischen Versicherungsrisikos wird der Nettobeitrag verwendet. Dabei gliedert sich dieser noch einmal auf in einen Risikobeitrag und einen Sparanteil, wobei der letztgenannte zur Bildung von Rückstellungen genutzt wird.

Entgegen dem Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherer verfolgen die Privaten das Ziel, eine entsprechend hohe Kapitaldecke aufzubauen. Damit soll ermöglicht werden, das jeweilige Beitragsniveau zu halten oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu senken.

Wer sich also frühzeitig für eine private Absicherung der Krankenkosten entscheidet, kann im Alter davon profitieren.

Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer im Alter von rund 30 Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung wird, muss gemäß dem statistischen Versicherungsrisikos, ein höherer Beitrag geleistet werden, der eigentlich notwendig ist. Die Differenz, die daraus resultiert, kann von dem privaten Versicherer angelegt werden, um damit Zinsen erwirtschaften zu können.

Gehen die Jahre ins Land und ein Versicherungsnehmer ist älter geworden, zahlt er immer noch den gleichen Betrag in die Versicherung ein. Parallel dazu ist in der Realität der Risikodeckungsbeitrag für eine höhere Altersgruppe gestiegen. Aus diesem Grunde wird von den monatlichen Beiträgen kaum noch eine Altersrückstellung gebildet, da der jeweilige Beitrag zur Deckung des individuellen Versicherungsrisikos der betreffenden Altersgruppe genutzt wird.

Konkret bedeutet dies, dass Beträge, die für Rückstellungen eingesetzt wurden, im fortgeschrittenen Alter minimal ausfallen.

Hat der versicherte das Alter von 65 Jahren erreicht, zahlt er einen Beitrag, der niedriger ausfällt, als der eigentliche Risikobeitrag. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, wo gebildete Rückstellungen vergangener Jahre aufgebraucht werden können, um auf diese Weise die Beiträge konstant halten zu können, obwohl naturgemäß das individuelle Versicherungsrisiko stark angestiegen ist.

In den monatlichen Beiträgen für die private Krankenversicherung enthalten sind unter anderem auch Kosten die für Risikoprüfungen anfallen, Verwaltungskosten und gegebenenfalls Risikozuschläge, wenn beim Versicherten Vorerkrankungen vorliegen. Wichtig ist auch ein meist fünfprozentiger Sicherungsbeitrag, der unter anderem unvorhersehbare Geschehnisse wie Epidemien einkalkuliert. Werden diese Zuschläge im Laufe der Zeit nicht verwendet, kommen sie meist den Altersrückstellungen und somit dem Versicherten zugute.

Eingehende Vergleiche können zudem bewirken, sich über die einzelnen Tarife und die damit verbundenen Beiträge informieren zu können, um letztendlich von den günstigsten Konditionen zu profitieren.

Robert Jacobi - robert-jacobi@gmx.de

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Autor:
Robert Jacobi
Kategorie:
Versicherungen
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