Was ist eine Förderung von vermögenswirksamen Leistungen?

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben sehr viele Arbeitnehmer. Allerdings verzichten noch zu viele auf die Extraleistung des Arbeitgebers und verschenken im wahrsten Sinne des Wortes bares Geld, und das jeden Monat lang. Viele Arbeitgeber würden Vermögenswirksame Leistungsbeiträge für ihre Mitarbeiter finanzieren, wenn diese einen Sparvertrag abschließen würden. Dabei geht das schnell und sehr unkompliziert von statten.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Sparverträge der vermögenswirksamen Leistungen entweder als ein Fonds – Sparplan oder auch als Bausparvertrag angelegt werden können. In beiden Fällen kann auf eine staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen gehofft werden, Voraussetzung allerdings wäre, das der gewählte Vertrag über sieben Jahre läuft und das Geld direkt vom Lohn einbehalten wird. Für einen Fonds – Sparplan gibt es sogar eine höhere Förderung, prozentual gesehen.

Unter den vermögenswirksamen Leistungen versteht man Extra – Geld vom Chef. Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch eine Gewähr der so genannten Arbeitnehmersparzulage. Diese vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden dann noch ergänzt durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen direkt durch den Arbeitgeber. Eine staatliche Förderung vermögenswirksame Leistungen ist einkommensabhängig. Ledige erhalten die Sparförderung bis zu einem versteuernden Einkommen in Höhe von 17.900 Euro, Verheiratete bis zu einem versteuernden Einkommen in Höhe von 35.800 Euro. Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, so dass die Jahresbruttolohngrenze auch deutlich höher ausfallen kann.

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Autor:
Carina Patzina
Kategorie:
Versicherungen
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