Die gesetzliche Unfallversicherung

Auch das Gesetz sieht eine Unfallversicherung vor. Ein Unfall wird vom Gesetz dermaßen begründet, wenn einer Person aufgrund äußerlicher Einwirkungen ein Unfall wiederfährt, welcher beispielsweise auf dem Weg zur Arbeitsstätte, in der Arbeit selbst, bei Kindern auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten und Ähnliches erfolgt.

Gesetzlich versichert sind sämtliche Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis oder einem Ausbildungsverhältnis befinden. Selbständige und Freiberufler sind nicht automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, diese können sich freiwillig versichern sowie auch ihre mitarbeitenden Ehepartner.

Des Weiteren sind Landwirte, Kinder, Schüler, Studenten, Helfer bei Unglücken oder auch Blutspender von der gesetzlichen Unfallversicherung eingeschlossen. Beamte erhalten Leistungen aus der Unfallfürsorge im Falle eines Unfalls.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet beispielsweise in Heilbehandlungskosten, Verletzten-Geld, Berufshilfe (beispielsweise Übergangsgeld etc.), Leistungen zur sozialen Rehabilitation, Pflegegeld und auch Sterbegeld. Das Pflegegeld und das Sterbegeld erfolgt ebenfalls in einer Summe und in Höhe der Versicherungssumme.

Stirbt beispielsweise ein arbeitender Familienvater, erhält die Familie eine Hinterbliebenenrente von der Unfallversicherung. Diese richtet sich nach dem Alter des Verstorbenen, dem ehemaligen Beruf sowie der Anzahl der vorhandenen Kinder.  

Wie gesagt, tritt diese Versicherung jedoch nur bei Unfällen auf dem Arbeitsweg oder auf der Arbeit selbst ein bzw. die Kinderunfallversicherung bei Unfällen der Kinder auf dem Weg zur Schule oder in den Kindergarten.

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Autor:
Melanie Stein
Kategorie:
Versicherungen
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