Berufsunfähigkeit

Man gilt als berufsunfähig, sobald man nicht mehr in der Lage ist durch Krankheit oder einen schweren Unfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben. Die Berufsunfähigkeit muss durch einen Arzt attestiert werden und der Versicherungsgesellschaft schriftlich vorgelegt werden. Im Unterschied zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch erwerbsfähig. Die Erwerbsunfähigkeit tritt als dann ein wenn einem absolut kein Beruf mehr zugemutet werden kann.

Der Vorteil bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hat den Vorteil, dass die Erwerbsunfähigkeit in dem Vertrag gleich mitversichert ist. In Bezug auf eine private Krankenversicherung lassen sich die meisten Menschen ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent versichern. Man gilt als berufsunfähig sobald man weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann.

Abhängig von der Tätigkeit, die man noch ausüben kann wird man von der Versicherung als berufsunfähig eingestuft. Sollte man jedoch noch in der Lage sein weiterhin einen Beruf auszuüben, so gilt man nicht als berufsunfähig. Dies muss der Gesellschaft vom Arzt schriftlich bekundigt werden.

Durch verschiedene Änderungen ist die gesetzliche Rentenversicherung nur noch für Menschen rentabel, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind. Für jüngere Menschen ist der Beitrag so unerheblich, das sich eine private Vorsorge empfiehlt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann man durch verschiedene Möglichkeiten vornehmen. So kann man sie als Risikoversicherung, als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder, was meist genommen wird als separate Zusatzversicherungen vorgenommen werden. Oftmals wird dies auch in Verbindung mit einem Renten- oder Aktienfond vorgenommen.

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Autor:
Alexander Engel
Kategorie:
Versicherungen
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