Die Riester-Rente

Ihren Namen hat die Riester-Rente von Walter Riester, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu dem Zeitpunkt, als das Konzept einer von staatlicher Seite her mit Zulagen geförderten privaten Altersvorsorge entwickelt wurde und schließlich in Kraft trat. Hintergrund der Notwendigkeit der Entwicklung eines derartigen Konzeptes sah man seitens der Regierung darin, dass man beschlossen hatte, dass das Rentenniveau zukünftig bis auf 64 Prozent sinken wird. Diese Maßnahme war nach den Worten der Regierung damals erforderlich, weil die demografische Entwicklung in Deutschland nur noch den Schluss zulassen konnte, dass es zwar immer weniger Arbeitslose geben wird. Auf lange Sicht ist es aber so, dass der Anteil der älteren Menschen in der Bevölkerung zunimmt und daher der Generationenvertrag in höchster Gefahr schwebt. Die Säulen, auf die die gesetzliche Rentenversicherung aufgebaut wurde, drohen einzustürzen. Viele jungen Menschen haben dabei heute bereits erkannt, dass eine private Altersvorsorge unumgänglich ist. Es wurden daher in den Jahren zwischen 2002 und 2007 zahlreiche Verträge über die Riester-Rente abgeschlossen. Bei der Riester-Rente ist es dabei jedoch so, dass nur ein bestimmter Personenkreis überhaupt eine staatliche Zulage in Form von Grundzulage und Kinderzulage erhalten kann. Zu den dabei so genannten direkt Zulageberechtigten zählen die Arbeitnehmer. Indirekt jedoch zulagenberechtigt sind dabei auch deren Ehepartner.

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Autor:
Melanie Stein
Kategorie:
Finanzen
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