Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine der gesetzlichen Pflichtversicherungen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung gehört sie zu den Sozialversicherungen. Die Pflegeversicherung wird an die Pflegekasse, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wird, in monatlichen Beiträgen von den monatlichen Einkünften gezahlt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu gleichen Teilen, das heißt in einem Verhältnis von 50:50, geleistet. Privatversicherte zahlen ihren monatlichen Beitrag an eine private Pflegeversicherung.

Die Leistungen, die von einer gesetzlichen Pflegeversicherung in Falle eines Anspruches erbracht werden müssen, sind gesetzlich geregelt. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem bei der häuslichen Pflege die Übernahme von Pflegegeldzahlungen. Diese werden für die häusliche Pflege durch selbst beschafftes Pflegepersonal geleistet. Des Weiteren wird ein ambulanter Pflegedienst gestellt und dessen Kosten übernommen. Außerdem ist es möglich, eine Kombination aus selbst beschafftem Pflegepersonal und einem ambulanten Pflegedienst für die häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen. Auch die teilstationäre Pflege in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik, also eine Tages- bzw. Nachtpflege, wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung geleistet.

Benötigt der pflegebedürftige Patient eine andauernde Pflege, so ist es möglich, den Patient in einem Pflegeheim unterzubringen. Für diese so genannte vollstationäre Pflege werden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmter Höhe von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen.

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Autor:
Melanie Stein
Kategorie:
Versicherungen
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