Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Mit der Gesundheitsreform ist am 1. April 2007 auch eine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen in Deutschland eingeführt worden.

Selbstständige und andere müssen seit dem 1. April, wenn sie vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.

Vorteilhaft ist dabei, die Senkung des versicherungspflichtigen Mindesteinkommen, dass von 1800,– Euro auf 1225,– Euro gesenkt wurde.

Das bedeutet, bei einem angenommen Beitragssatz von 14 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung, immerhin eine Ersparnis von über 80 Euro im Monat.

Selbstständige private Krankenversicherung

Wenn Selbstständige zuvor in der privaten Krankenversicherung versichert waren oder noch keine Krankenversicherung hatten, müssen sich wieder privat versichern.
Der Beitrag darf nicht mehr sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, der bei rund 500 Euro im Monat ist.

Dabei ist es unerheblich, welche Krankheiten vorhanden sind, da die private Krankenversicherung den Versicherungsschutz nicht ablehnen darf.
Da ein Höchstbeitrag von 500 Euro monatlich sich nicht jeder leisten kann und bedürftig ist und dies auch nachweist, bezahlt er nur die Hälfte.

Sollte auch dieser Beitrag nicht aufzubringen sein, ist es noch möglich, dass vom Sozialamt die Hälfte des reduzierten Beitrags übernommen wird.

Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Versicherungsgesellschaft die Krankenversicherung nicht mehr kündigen kann, sofern der Beitrag nicht bezahlt wird.

Allerdings werden dann nur noch Behandlungen gemacht, die nicht mehr zu verschieben sind und es wird von der Krankenkasse ein Inkassoverfahren eingeleitet, wobei dann auch unter Umständen Gehalt gepfändet wird.

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Autor:
Uwe Ulrich
Kategorie:
Versicherungen
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