Die private Unfallversicherung

In der heutigen Zeit ist es für viele Menschen wichtig, sich selbst vor möglichen Einbußen (vor allem vor Einkommenseinbußen) zu schützen, die sich aus Folgen eines Unfalls ergeben können. Daher gibt es die Unfallversicherung. Hierbei unterscheidet man allerdings noch zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.

Der Versicherungsfall bei einer privaten Krankenversicherung ist ein Unfall. Dieser setzt voraus, dass die versicherte Person durch ein Ereignis, das unerwartet und von außen auf den Körper einwirkt bewirkt, dass diese Person unfreiwillig Gesundheitsschäden erleidet, die sie oder ihn dann im Alltag behindern. Bei der Unfallversicherung wird der Unfallbegriff in den Versicherungsbedingungen auch auf Fälle erweitert, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder auch Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen und dies ohne Einwirkung von außen. Ein Beispiel für diese Ausweitung des Unfallbegriffs wäre der Fall, in dem die versicherte Person etwas anhebt, wie etwa ein schweres Möbelstück, und sich durch die dabei aufgewendete Muskelkraft etwas reißt, wie etwa die Bizepssehne. Es gibt auch Versicherer, die den Unfallbegriff und damit den Versicherungsschutz auf weitere Fälle, wie etwa Zeckenbisse erweitern. Diese Versicherer sehen den Zeckenbiss dann als Unfall an.

Doch beim Vergleich von Versicherungen gibt es nicht nur Unterschiede in der Definition eines Unfalls, sondern auch in der Versicherungsleistung. So besteht die Kernleistung einer jeden Unfallversicherung darin, die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder auch der geistigen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Im Allgemeinen erfolgt diese Absicherung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder auch als lebenslange Rente für die versicherte Person. Neben diesem Fall, der als Invaliditätsrisiko bezeichnet wird, können auch andere Unfallfolgen versichert werden – gegen eine Mehrprämie. Auch Leistungen wie das Krankenhaustagegeld oder das Genesungsgeld können in einer Unfallversicherung zusätzlich vereinbart werden.

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Autor:
Markus Lenk
Kategorie:
Versicherungen
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