Die Private Krankenversicherung und die Anwartschaftsversicherung

Die private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung oder Ruhensversicherung. Dadurch werden die erworbenen Rechte für den Versicherungsnehmer bewahrt in Zeiten, wo der Versicherte den Schutz der PKV nicht braucht, weil er anderweitige Leistungsansprüche hat, wie z.B. als Soldat auf freie Heilfürsorge, oder eine Absicherung durch eine GKV über die Familienhilfe oder bei einer Auslandsreise Ansprüche an eine Auslandsreiseversicherung.
Es gibt die kleine so wie auch die große Anwartschaft. Die kleine Anwartschaft sieht die Mitversicherung von Krankheiten vor, die während der Zeit der Anwartschaft neu aufgetreten sind. Wenn  man statt dessen den Vertrag beendet hätte, wäre ein neuer Versicherungssschutz nur mit neuer Gesundheitsprüfung möglich, was durch die Anwartschaft entfällt.
Bei der großen Anwartschaft wird beim Wiederaufleben des Vertrages, der Beitrag mit dem ursprünglichen Eintrittsalter des Versicherungsnehmers berechnet, was einen wichtigen Einfluß auf die Prämienkalkulation hat. Es werden also während der Anwartschaft Beitragsanteile an die Altersrückstellung abgeführt. Würde der Vertrag statt dessen neu beginnen, wäre die bisher angesammelte Altersrückstellung verloren und die  Versicherungsprämie würde zum derzeitigen Eintrittsalter berechnet und damit höher ausfallen.
Vor allem bei der Krankenversicherung Kinder in der PKV ist es interessant, wenn sich die Kinder durch eine Lehre oder als Berufsanfänger zwischenzeitlich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen, hier vorübergehend eine Anwartschaft zu vereinbaren, um die PKV dann später, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder selbständig ist, sich wieder privat zu versichern.
Für die Wahrung dieser Rechte ist ein Beitrag in Form eines Anwartschaftsbeitrags zu zahlen. Der Anwartschaftsbeitrag ist zwar niedriger, als der normale Beitrag, gleichzeitig erhält der Versicherte auch keine Leistungen aus dem Vertrag, er dient nur zur Wahrung der erworbenen Rechte. Für die Pflegepflichtversicherung kann man auch eine Anwartschaftsversicherung abschließen, da diese nach den gleichen Grundlagen wie die Krankheitskostenvollversicherung kalkuliert ist.

Autor: Ulrich Lindemann
info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de

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pkv24
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Versicherungen
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