Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist vielseitig und bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind zusätzlich noch Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten mitversichert. Weiterhin kann man in dem Vertrag diverse Einschlüsse festlegen, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Grob genommen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Ganz oft ist die Haftung der Versicherung aber begrenzt; so dass sich Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Beispielsweise heißt das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro. Fast alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte “Einrede der Unterversicherung” im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen. Diese garantiert dem Kunden dann doch den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme, es kann aber leider auch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
Als Versicherungsort gilt im Versicherungsschein grundsätzlich immer die bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend auch in einer Ferienwohnung befindet, versichert.