Überblick zu den Folgen von Trennung und Scheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Diese Trennung kann innerhalb der Ehewohnung geschehen - was aber nur in den seltensten Fällen praktikabel ist. Besser ist es, wenn einer der beiden Ehegatten aus der Ehewohnung auszieht. Dann ist die Trennung im räumlichen Sinne jedenfalls vollzogen und lässt sich auch dokumentieren.

Im Zusammenhang mit der Trennung sollte der Unterhalt geregelt werden. Unterhalt ist für aus der Ehe hervorgegangene Kinder zu zahlen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Wenn ein Ehegatte beispielsweise wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht berufstätig ist, hat er auch Anspruch auf Unterhalt, den sogenannten Trennungsunterhalt.

Außerdem ist die Aufteilung des gemeinschaftlichen Hausrats zwischen den Ehegatten zu regeln. Hausrat, den einer der Ehegatten mit in die Ehe eingebracht hat, darf er auch wieder mitnehmen. Der während der Ehe angeschaffte Hausrat ist aufzuteilen.

Zudem sollte bei einer Trennung auch ein klarer Schnitt bei gemeinsamen Vermögen gemacht werden. Viele Ehegatten haben gemeinschaftliche Konten - diese sollten getrennt werden. Eventuell bestehende Vollmachten sollten widerrufen werden.

Dieser Artikel kann nur einen kleinen Ausriss der Folgen einer Trennung darstellen - die Betroffenen sollten sich in jedem Fall selber schlau machen - beispielsweise im Internet oder indem sie sich einen Scheidungsratgeber kaufen und lesen.

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Autor:
Jochem Schausten
Kategorie:
Recht
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