Der Energieausweis

Bei Neubau, Erweiterung oder / und auch Umbau von Gebäuden (sowohl Wohn- und Gewerbegebäude) ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) ein Energiepass zu erstellen. In der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2007) wird diese Ausweispflicht nun auf bereits bestehende Objekte ausgeweitet. Es muss dann bei Verkauf, Vermietung usw. eines Gebäudes dem Interessenten / Käufer ein Energieausweis vorgelegt werden.

Grundsätzlich kann ein Energieausweis für bestehende Objekte aufgrund dieser beider Grundlagen ausgestellt werden.

1. auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs
2. des gemessenen Energieverbrauches

Dazu gelten dann folgende Reglungen : ( hier für Sie Kurzfassung )

- Für Nichtwohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder Energieverbrauch als Grundlage des Energieausweises

- Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1.1.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben / oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden
Bei einem Energieausweis sind jeweils energetische für die Verbesserung der Energieeffizienz des Objektes beigefügt. Sollte dies nicht möglich, so hat das schriftlich begründet zu sein.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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Autor:
Hendrik Reinhold
Kategorie:
Immobilien
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