Riester-Rente im Überblick

Bevor man in einen Vertrag zur Riester-Rente investiert, sollte man sich die Riester-Rente im Überblick erst einmal ansehen. Allgemein ist dabei zur Riester-Rente zu sagen, dass sie aus Steuermitteln durch Zulagen in Form von Grundzulage und Kinderzulage, oder aber durch Steuervorteile gefördert wird. Eingeführt wurde die Riester-Rente dabei als private Altersvorsorge zum 01. Januar 2002, wobei sie ihre Bezeichnung dem damals amtierenden

Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, verdankt. Die volle staatliche Zulage kann man dabei nur erhalten, wenn man selbst einen Mindestbeitrag in den Vertrag zur Altersvorsorge einzahlt, und zwar sind dies ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres. In den Jahren 2002 und 2003 lag der Mindestbeitrag noch bei einem Prozent. Dafür haben sich aber auch die Höhen der Zulagen seit 2002 stetig erhöht. Waren es für einen Single in 2002 und 2003 nur 38 Grundzulage, die man erhielt, sind es ab 2008 nun 154 Euro. Verheiratet erhalten und erhielten dabei jeweils die doppelte Summe, also 76 Euro in 2002 und 2003 und 308 Euro ab 2008. Auch die Kinderzulage erhöhte sich schrittweise, und zwar von anfänglich 46 Euro in 2002 und 2003 auf 185 Euro ab 2008. Der Kreis derer, die durch die staatlichen Zulagen gefördert werden, ist jedoch sehr beschränkt. Und zwar sind zulagenberechtigt diejenigen Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.

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Autor:
Melanie Stein
Kategorie:
Finanzen
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