Mit der Riester-Rente eine staatliche Förderung kassieren

Der Staat unterstützt die zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge durch Zuschüsse und Steuervorteile. Damit soll erreicht werden dass möglichst viele Menschen diese Förderung auch nutzen. Die staatliche Förderung mit der Riester-Rente zahlt der Staat für jeden Erwachsenen der einen Anspruch hat eine Grundzulage, und für jedes Kind das kindergeldberechtigt ist eine Kinderzulage. Daneben besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs. Möglich ist dies wenn die Zulagen nicht ausreichen, damit die Eigenbeiträge steuerfrei gestellt werden können. Damit die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann ist eine Voraussetzung dass der Versicherte die Beiträge aus eigener Tasche bezahlt. Wie viel Förderung der einzelne erhält ist dabei abhängig von der familiären Situation und von dem Einkommen. Grundsätzlich erhält jeder die volle Förderung wer im Jahr 2006 und 2007 3%, und ab dem Jahr 2008 4% seinen sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen dabei in eine zugelassene Form der privaten Altersvorsorge einzahlt. Wer viele Kinder hat bekommt somit auch hohe Zulagen und hat einen geringeren Eigenanteil. Wer im Jahr 2006 weniger wie 3% seines gesamten Einkommens in eine Riester-Rente eingezahlt hat, bekommt dementsprechend auch eine geringere Förderung. Der Vorteil ist dass jeder Versicherte bis zu zwei Altersvorsorgeverträge abschließen, und diese auf die Förderung verteilen kann. Wichtig ist dass die Förderung innerhalb von 2 Jahren bei dem zuständigen Vertragspartner gestellt wird.

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Autor:
Melanie Stein
Kategorie:
Finanzen
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