Festdarlehen bieten Steuervorteile

Zu den Finanzierungsvarianten, die in erster Linie von Kreditnehmern in Anspruch genommen werden, die von steuerlichen Vorteilen profitieren, gehört das so genannte Festdarlehen.

Wie schon der Name verrät, ist diese Darlehensform in ihrer Zahlungsweise festgelegt und verändert sich auch während der gesamten Laufzeit nicht.

Von einem Festdarlehen ist die Rede, wenn keine regelmäßige Tilgung wie zum Beispiel bei einem konventionellen Amortisations- oder Annuitätendarlehen , an den Geldgeber erfolgt. Die Tilgung wird erst zum Ende der festgelegten Laufzeit geleistet. Meist wird dies über eine Abtretung einer Lebensversicherung, eines Bausparvertrages oder eines Investmentfonds getan.

Jedoch sollte man ein Festdarlehen nicht mit einem Kredit verwechseln, der mit einem fest vereinbarten Zinssatz abgeschlossen wurde wie es bei der Festzinshypothek der Fall ist. Das Festdarlehen beschreibt als Kreditform eine Tilgungsaussetzung, bei der der Darlehensbetrag bis zur endgültigen Ablösung gleich bleibt.

Die monatlich geleisteten Beträge des Kreditnehmers fließen somit nicht als Tilgung auf das jeweilige Darlehenskonto, sondern werden mit dem Ziel angelegt, dass bei einer positiven und langfristigen Wertentwicklung der gewählten Anlage ein entsprechend hoher Vermögensüberschuss zusammen kommt.

Meist werden in Verbindung mit einem Festdarlehen Kreditverträge abgeschlossen, die über zehn, fünfzehn oder auch über mehr Jahre laufen und an deren Ende die gesamte Darlehenssumme zurück gezahlt werden muss.

Zu den Vorteilen eines tilgungsfreien Immobiliendarlehens gehört auch, dass diese auch zu den Klassikern unter den Darlehensformen gehören, die als steuerlich begünstigt gelten. Daher empfiehlt sich diese Kreditvariante in erster Linie für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selber nutzen, sondern vermieten oder verpachten wollen.

Allerdings ist dieses Finanzierungsmodell nicht frei von Risiken. Deshalb sollte der Kreditnehmer auch immer damit rechnen, dass sich das Risiko einer Zinserhöhung nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit höher ausnimmt, als bei einem Annuitätendarlehen. Denkbar ist dann, dass eine fest einkalkulierte Leistung oder auch eine erwartete Rendite nicht so hoch ausfällt, wie angenommen.

Dann kommt es unweigerlich zu Finanzierungslücken, die aus der eigenen Tasche ausgeglichen werden müssen.

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Autor:
Robert Jacobi
Kategorie:
Finanzen
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