Die Steuererklärung

Die Steuererklärung natürlicher Personen wird auch Einkommensteuererklärung genannt. Sie wird vom Steuerpflichtigen entweder selbst oder von einem Bevollmächtigten, zum Beispiel dem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein, erstellt und beim Finanzamt vorgelegt. Zuständig ist immer das Finanzamt, in dessen Einzugsbereich der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Das Finanzamt Berlin kümmert sich also um die Einwohner der Bundeshauptstadt, während sich die Bürger der Domstadt Köln an das dortige Finanzamt Köln wenden sollten.

In der Steuererklärung werden sämtliche Einnahmen, sowohl Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung wie auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, selbständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft, angegeben. Diese Angaben dienen dem Finanzamt dazu, die Einkommensteuer sowie eventuell zu zahlende Kirchensteuern und den Solidaritätszuschlag zu ermitteln. Die Geltendmachung der Steuern erfolgt im Steuerbescheid.

Im Rahmen der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige aber auch Leistungen, die von ihm während des Jahres erbracht wurden, geltend machen. Hierzu gehören bei nichtselbständig Beschäftigten zum Beispiel die Werbungskosten, also die Kosten, die für den Erhalt oder der Sicherung der Beschäftigung getätigt wurden. Dies sind in erster Linie die Fahrtkosten zur Arbeit, aber auch Arbeitskleidung und notwendige Arbeitsmittel. Hierfür sind allerdings Belege der Steuererklärung beizufügen. Jeder Steuerpflichtige erhält einen Pauschalbetrag für die Werbungskosten in Höhe von 920 Euro, dieser ist bereits in den Tabellen zur Lohnsteuer berücksichtigt.

Aber auch weitere Ausgaben können die Steuerlast, die vom Finanzamt berechnet wird, mindern. Dies sind zum Beispiel Kosten für die Betreuung von Kindern, aber auch die Sonderausgaben wie Steuerberatungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder die Kirchensteuer.

Die Steuererklärung muss in Deutschland auf einem hierfür vorgesehenen Formular erstellt werden. Seit dem Jahr 1999 kann sie aber auch elektronisch ans Finanzamt übertragen werden (ELSTER). Durch diese Übertragung erfolgt eine schnellere Bearbeitung, zudem müssen keine papierhaften Formulare mehr versendet werden

Menschen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, können sich hierbei von verschiedenen Computerprogrammen unterstützen lassen. Hier können die Angaben zur Einkommensteuererklärung eingegeben werden, das Programm errechnet sogleich die mögliche Steuererstattung bzw. Nachzahlung. Der Ausdruck dieser Steuererklärung ist direkt auf den Formularen des Finanzamtes möglich.

Die Steuererklärung müssen Steuerpflichtige unmittelbar nach Erhalt ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte, spätestens jedoch bis zum 31.05. des Folgejahres, dem Finanzamt vorlegen. Wird der Steuerpflichtige allerdings von einem Steuerberater vertreten, kann eine Fristverlängerung sogar bis zum 31.12. des Folgejahres beantragt werden.

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Autor:
Andre Richter
Kategorie:
Finanzen
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