Bedeutung des Emissionsprospekts bei Schiffsbeteiligungen

Papier ist in der Regel sehr geduldig, wobei grundsätzlich gilt. Die Angaben in einem Emissionsprospekt unterliegen einer Prospekthaftung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür schafft § 8g VerkProsG, wonach der Prospekt die tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten muss, die notwendig sind, damit der Anleger eine Beurteilung darüber treffen kann, denn die einzige Grundlage, die ein Anleger nun einmal hat, wenn er in eine Schiffsbeteiligung investieren möchte, ist das so genannte Emissionsprospekt.
Allein diese muss dem Anleger in der Regel als Entscheidungshilfe dienen. Ob nun aber ein Initiator in diesem Emissionsprospekt auch wirklich die voll Wahrheit über die Schiffsbeteiligung sagt, kann der Anleger aber in der Regel alleine nur sehr schwer einschätzen. Expertenhilfe ist hierbei gefragt.

Bevor er aber einen Experten zu Rate zieht, kann der Anleger zunächst einmal einige Frage diese Geldanlage betreffend, für sich klären, wobei es natürlich unerlässlich ist, dass bevor er seine Unterschrift unter einen entsprechenden Vertrag setzt, er das Emissionsprospekt genau und vor allem kritisch durchliest. Man sollte sich hierfür genügend Zeit nehmen und sich dabei auf keinen Fall von irgendwem bedrängen lassen. Sollte man einen derartigen Vertrag unterschieben haben, ohne zuvor das Emissionsprospekt gesehen zu haben, hat man nach dem Erhalt des Emissionsprospekt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

Die Renditen und Ergebnisse, bzw. Prognosen, die in dem Emissionsprospekt genannt sind, werden bei einer derartigen Kapitalanlage von niemandem garantiert. Als Anleger hat man aber die Möglichkeit in einem so genannten Ehrlichkeitstest den Initiator zu prüfen. Wichtig ist in erster Linie, dass von dem Initiator eine möglichst gesicherte Beschäftigung des Schiffes vorgelegt werden kann und nicht nur Zahlen, die sich auf eine Kalkulation von „angenommenen“ Ratensteigerungen stützen. Für diese gibt es in der Regel nämlich noch keine vertraglichen Grundlagen.

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Autor:
Michaela Schleußner
Kategorie:
Finanzen
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