Kfz zulassen - so geht’s

Ein Auto zu kaufen zieht einige Behördengänge nach sich. So muss das neue Kfz amtlich zugelassen werden, damit es im Straßenverkehr genutzt werden darf. In den meisten Fällen übernehmen beim Neukauf eines Autos die Autohäuser diese Aufgabe. Hierbei ist es erforderlich, dem Autohaus eine schriftliche Erlaubnis zu erteilen, dieses tun zu dürfen.Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Kfz ordnungsgemäß gemeldet ist, ist gesetzlich festgelegt. So müssen die Zulassungsdokumente, die innerhalb der EU einheitliche Normen vorsehen, ordnungsgemäß ausgefüllt sein. Der Fahrzeugschein und -brief ist im gesamten EU-Gebiet seit 2005 einheitlich. Die Kosten für die Ausstellung der benötigten Dokumente hat der Fahrzeughalter zu tragen.

Unterschiede gibt es zwischen einer Neuzulassung und einer Änderung des Fahrzeugbriefes zu beachten. Hier werden bei Fahrzeughalterwechsel die Papiere in EU-Standard umgeändert. Diese nach EU-Richtlinien gefertigten Dokumente sind fälschungssicher.
Möchte ich ein neues KFZ anmelden, welches noch nie zugelassen war, so wird es erforderlich, den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, die Versicherungsdoppelkarte und den Fahrzeugbrief sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorlegen. Im Unterschied zu einer Neuanmeldung ist es bei der Anmeldung eines gebrauchten, also schon zugelassenen Kfz notwenig, auch den Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung, die Versicherungsdoppelkarte sowie den Fahrzeugbrief mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Fahrzeugschein mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und den Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung beizubringen.

Wichtig ist zu wissen, dass man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt und somit die Zulassung für sein neues Auto rechtmäßig vollzogen werden kann.

Der Begriff Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht für den ehemals bekannten Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt den Fahrzeugbrief.

Bei der Zulassung eines Kfz auf Firmen oder Vereine oder ähnliche Institutionen sind Besonderheiten zu beachten. Diese müssen zum Beispiel die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug vorlegen, um sich als Gewerbe usw. ausweisen zu können.

Möchte man einen Oldtimer zulassen, dann macht es dies erforderlich, ein Gutachten vorzulegen, welches das Auto als Oldtimer ausweist.

Sind all diese Bescheinigungen ordnungsgemäß erfüllt, dann steht der Zulassung des Autos nichts mehr im Wege.

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Autor:
Andre Richter
Kategorie:
Automobile
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